SÖNKE FITZ
Rechtsanwalt & Notar
in Kiel und Umland.
Seit 2010 unterstütze ich Unternehmen und Privatpersonen dabei, juristische Herausforderungen schnell, transparent und vor allem sachgerecht zu lösen. Ich bin ein erfahrener Volljurist, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Versicherungs- und Familienrecht, der fundiertes Fachwissen mit
Feingefühl kombiniert, um verständliche Lösungen
ohne komplizierten Kanzleijargon zu liefern.
Rechtsgebiete
F A M I L I E N R E C H T
Als Fachanwalt für Familienrecht ist es das Ziel von mir die Wünsche und Ziele meiner Mandanten durchzusetzen, entweder durch einvernehmliche Regelung oder notfalls auch gerichtlich. Dabei ist meine Arbeit geprägt von Einfühlungsvermögen und Empathie, gerade wenn es um Kindschaftsverfahren geht.
Neben der schnellen einvernehmlichen Scheidung, die ich gerne für Sie einleite, ist eine Trennung auch oft mit erheblichen finanziellen Auseinandersetzungen im Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Kindesunterhalt verbunden. Auch hier unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung gerne.
Ich blicke dabei gerne über den Rechtsstreit hinaus und habe eine Gesamtlösung im Blick!
V E R S I C H E R U N G S R E C H T
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von mir ist der Bereich des Versicherungsrechts.
Hier vertrete ich ausschließlich Versicherungsnehmer und setze mich menschlich und mit dem nötigen Fachwissen für meine Mandanten ein. Hier bedarf es häufig bereits in Verfahren gegen die Versicherung wegen Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-versicherung oder Unfallversicherung oder Krankentagegeldversicherung möglichst früh rechtliche Beratung, um frühe Fehler, teilweise schon bei der Antragstellung zu verhindern.
Zudem unterstütze ich Sie gerne in allen Fragen um die Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung.
N O T A R
Mit den Schwerpunkten Immobilien, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht
Meine Tätigkeit als Notar umfasst insbesondere das Grundstücksrecht, erbrechtliche Gestaltungen (Testamente und Erbverträge), Vorsorgevollmachten sowie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Im Grundstücksrecht betreue ich u.a. den Kauf und Verkauf von Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum, sowie den Kauf von neu errichteten Wohneinheiten. Als Notar stehe ich meinen Mandanten auch bei der Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum nach WEG, der Änderung der Teilungserklärung sowie im Bereich der Dienstbarkeiten und Grundschulden zur Verfügung.
Bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen können wir auch aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Familienrecht eine interessensgerechte Lösung finden.
FAQ
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Ich antworte auf Ihre Anfrage im Regelfall innerhalb von zwei Werktagen, unabhängig davon, ob Sie mich per Email, Kontaktformular oder Telefon kontaktieren.
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Ich biete dir eine flexible Termingestaltung an: Per Telefon, Videocall, in der Kanzlei oder sogar bei Ihnen vor Ort.
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Für eine erste Beratung von Verbraucher fallen in der Regel Gebühren in Höhe von 190€ + MwSt. pro Mehrwertsteuer an. Für eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (streiwertabhängige Abrechnung) ab, sofern wir keine Vergütungsvereinbarung treffen sollten.